Beantragung einer Hausnummer

Vorspann

Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Samtgemeinde  festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

Angaben zur Person

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Anrede
Telefon
Grundstücks- und Bauvorhabeninformationen

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z. B. Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus, o.ä.
Kopie des ausgefüllten Formulars

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Datenschutz

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