Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
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FD 30 - Standesamt | |
Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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Allgemeine Informationen
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