Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

zuklappenAnsprechpartner/in
FD 30 - Standesamt
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück


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Am Rathauseingang
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Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Allgemeine Informationen

Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

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