Hinweise zum Antrag einer Geburtsurkunde
Hier können Sie nur Geburtsurkunden anfordern, wenn Sie tatsächlich innerhalb der Samtgemeinde Fintel geboren sind.
Sollten Sie zum Beispiel im Krankenhaus in Rotenburg (Wümme) geboren sein, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Rotenburg.
Bitte prüfen Sie Ihren Geburtsort anhand Ihres Personalausweises!
Geburtsurkunden können nur dann vom Standesamt ausgestellt werden, wenn die Geburt nicht länger als 110 Jahre zurückliegt.
Bei Anfragen zu älteren Dokumenten entstehen höhere Kosten. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an das Standesamt der Samtgemeinde Fintel.