Kam es während einer Schwangerschaft zu einer Fehlgeburt,
können Sie die
se
bei dem zuständigen Standesamt anzeigen.
Auf Wunsch stellt das Standesamt hierüber eine Beschei
nigung aus.
Bescheinigung über eine Fehlgeburt
Ansprechpartner/in
| FD 30 - Standesamt | |
| Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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Allgemeine Informationen
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.
Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn die bei der Geburt vom Mutterleib getrennt e Leibesfrucht keine Lebenszeichen (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, natürlich e Lungenatmung) zeigte, das Gewicht unter 500 Gramm lag und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht wurde.
Verfahrensablauf
- Die Anzeige erfolgt frist- und formfrei.
- Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern ist vorzulegen.
- Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes wird benötigt.
- Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung , in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte .