Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 30 - Bürgerservice
Rathaus
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267 9300-0
Telefax: 04267 690
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.s­gfin­tel.de


Parkmöglichkeiten:
Am Rathauseingang
Anzahl: 10

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

zurück